Eine gute Beratung setzt Kenntnisse über ihren Gegenstand voraus. Die Bestattung ist Bestandteil einer jeden Nachlassabwicklung und sollte daher auch bei der Nachlassgestaltung durch den Rechtsanwalt oder Notar ein Thema sein. Der erbrechtliche Berater sollte dafür die verschiedenen Bestattungsformen kennen. Solches Wissen wird ihm darüber hinaus helfen, wenn er als Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger zur Organisation oder Abwicklung einer Bestattung verpflichtet ist oder wenn er in diesem oder einem anderen Zusammenhang die Leistung eines Bestatters überprüfen und bewerten soll.[1]

[1] Die Ausführungen basieren auf § 11 (Bestattungsformen) des neu erschienenen Werkes von Kurze/Goertz, Bestattungsrecht in der Praxis, 2012.

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