Auf einen Blick

Der Beitrag hat die seit der Erbrechtsreform 2010 zum reformierten Pflichtteilsentziehungsrecht ergangenen Entscheidungen ausgewertet. Ausgangspunkt waren die verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG zur Abwägung zwischen Testierfreiheit und Pflichtteil. Dabei hat sich gezeigt, dass bislang nicht alle Änderungen von den Eingangsgerichten zutreffend umgesetzt werden. Zudem ist deutlich geworden, dass das Festhalten am Entziehungsgrund des § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht sinnvoll gewesen ist. Der knappe Blick auf das österreichische Recht verdeutlicht, welche Möglichkeiten einem modernen Gesetzgeber zur Verfügung stehen.

Autor: Von Prof. Dr. Knut Werner Lange , Universität Bayreuth, Mitherausgeber dieser Zeitschrift

ZErb 3/2018, S. 059 - 064

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