Eine besondere Bedeutung im Rahmen der vorgenommenen Erbfolge kommt der Familienvermögensgesellschaft (auch: Familienpool) zu.[1] Hierbei handelt es sich um Gesellschaften in Form der Personengesellschaft oder GmbH, deren Zweck nicht auf den Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens, sondern vielmehr darauf gerichtet ist, das in die Gesellschaft eingebrachte Familienvermögen zu verwalten. Besonders verbreitet ist die Einbringung von Grundvermögen in einen Familienpool[2], aber auch andere Vermögenswerte, wie insbesondere Wertpapiere[3], Aktienpakete[4] oder sonstige Gesellschaftsbeteiligungen[5], können in eine Familiengesellschaft eingebracht werden.
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