Manfred Bengel/Wolfgang Reimann (Hrsg.)

C. H. Beck, 5. Aufl. 2013, 843 Seiten, 109,– EUR

ISBN: 978-3-406-64374-3

In der US-amerikanischen Fernsehserie "Dallas" hat der Testamentsvollstrecker eine erhabene Funktion: Nach dem Tod des Patriarchen Jock Ewing versammelt er die Erben und diejenigen, die es gerne wären, in seinem Büro und lässt Cognac servieren. Dann eröffnet und verliest er feierlich den letzten Willen. Diese Vorstellung über die Aufgaben des Testamentsvollstreckers ist auch bei uns erstaunlich verbreitet. Die Folge ist, dass Sie als Testamentsvollstrecker Ihr Amt oft mit der Enttäuschung der Erben über das Ausbleiben einer Einladung beginnen müssen.

Damit die Beteiligten nicht in wesentlicheren Fragen enttäuscht werden, sollte ein Testamentsvollstrecker sein Handwerk verstehen. Dies ist in den letzten Jahren schwieriger geworden. Die Steigerung der Anforderungen resultiert insbesondere aus relativ vielen Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen im Erbrecht, den Entwicklungen und der Komplexität im Steuerrecht sowie der zunehmenden Zahl von Auslandsberührungen.

Diesen Herausforderungen haben sich auch die Bearbeiter der Neuauflage des von Bengel/Reimann herausgegeben Werkes zur Testamentsvollstreckung gestellt. Schwerpunkte bilden dabei das Steuerrecht, die internationale Testamentsvollstreckung und unternehmensbezogene Sachverhalte. Es ist keine Übertreibung, dass daneben auch so gut wie alle anderen Fragen im Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung behandelt werden: Von den "Rechtsfragen und Problemen ... im Normalfall" über Auskunftsrechte und die Beendigung des Amtes bis hin zur Haftung.

Bewundernswert ist die wissenschaftliche Gründlichkeit, mit der die Fragestellungen bearbeitet werden. Damit wird das Werk zu recht unverzichtbar für jede Abhandlung zu Themen aus dem Bereich der Testamentsvollstreckung. Für den einen oder anderen eiligen Verwender mögen die Erörterungen dadurch auch einmal zu lang sein. Gute Wissenschaft schwebt aber nicht im luftleeren Raum. Sie bringt – wie hier – Resultate, die in die praktische Arbeit einfließen. Zudem: Bei einfachen Fragen ziehen wir ohnehin seltener ein Buch zu Rate. Schwierige Sachverhalte benötigen wiederum eine eingehende Betrachtung.

Dessen ungeachtet würde manchmal die Ergänzung um etwas Einfaches den Wert des Werkes noch erhöhen. So ist z. B. kein zusammenhängendes Muster zur Anordnung einer Testamentsvollstreckung mit Vergütungsregelung für einen einfachen Standardfall zu finden – trotz eines Abschnittes zur Anordnung der Testamentsvollstreckung und eines ganzen Kapitels zur Vergütung des Testamentsvollstreckers. Es scheint, als ob der Standardfall verglichen mit der Behandlung von besonderen Situationen etwas aus den Augen verloren wurde.

Alternativen können die Werke von Mayer/Bonefeld (zerb verlag, 3. Auflage 2011, 98,00 EUR), Zimmermann (Erich Schmidt Verlag, 2. Auflage 2008, 98,00 EUR) und Rott/Kornau/Zimmermann (Springer Gabler, 2. Auflage 2012, 59,95 EUR) sein. Dabei ist das Buch von Mayer/Bonefeld als die wohl direkteste Konkurrenz etwas schlanker und übersichtlicher, wenn auch weniger detailliert und umfassend. Das Werk von Zimmermann ist für diejenigen, die es nicht jeden Tag mit Testamentsvollstreckungen zu tun haben und einen schnellen, verständlichen Einblick erhalten möchten. Das wohl praxisnaheste Buch, welches zudem Nicht-Juristen am ehesten anspricht, ist das von Rott/Kornau/Zimmermann.

Das Werk von Bengel/Reimann ist auch in der 5. Auflage unverzichtbar für diejenigen, die sich intensiv mit Testamentsvollstreckungen befassen. Wer auf diesem Niveau seine Arbeit als Testamentsvollstrecker verrichtet, wird allen gerechtfertigten Ansprüchen der an der Nachlassabwicklung Beteiligten gerecht. Mit Blick auf die einleitend genannte Enttäuschung sei schließlich ergänzt: Eine erste Zusammenkunft mit den Erben ist zwar rechtlich entbehrlich, kann aber für eine geschmeidige Nachlassabwicklung durchaus eine hilfreiche, persönliche Basis schaffen – ob nun mit oder ohne Cognac.

Autor: Dr. Dietmar Kurze

Dr. Dietmar Kurze, Rechtsanwalt und FAErbR, Berlin

ZErb 2/2014, S. 064

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