Dr. Falk Schulz (Hrsg.)

zerb verlag, 1. Aufl. 2013, 315 Seiten, broschiert, 39,– EUR

Die ständig steigende Zahl an Nachlasspflegschaften hat 6 Autoren dazu bewogen, das im Gesetz nur rudimentär geregelte Rechtsgebiet aus unterschiedlichen Perspektiven näher zu betrachten. Bei den Verfassern, Bernd Clasen, Dipl.-Verwaltungswirt, Dr. Thomas Gleumes, Rechtsanwalt und FA für Steuerrecht, Ralf Hamberger, Rechtsanwalt, Thomas Lauk, Dipl.-Rechtspfleger, Dr. Falk Schulz, Rechtsanwalt und FA für Erbrecht und Peter Mues, Sachverständiger für Immobilenbewertung, handelt es sich um erfahrene Berufsnachlasspfleger und Dozenten. Das Werk gibt einen praktischen Leitfaden für die Tätigkeit sowohl des berufs- wie auch des nicht berufsmäßigen Nachlasspflegers.

Dargestellt wird zunächst die Anordnung der Nachlasspflegschaft, insbesondere das Anordnungsverfahren, die Auswahl und die Rechtsstellung des Pflegers. Den zweiten Schwerpunkt bildet das ausführliche Kapitel zur Nachlasssicherung. Auch die Erbenermittlung als wichtige Aufgabe des Nachlasspflegers nimmt einen breiten Raum ein. Es folgt ein Blick auf die in der Praxis bedeutsamen nachlassgerichtlichen Genehmigungen und das Erbscheinsverfahren. Den Abschluss bilden die Kapitel "Beendigung der Nachlasspflegschaft" und "Haftung des Nachlasspflegers". Dabei werden auch sehr anschaulich die "7 Todsünden des Nachlasspflegers" dargestellt.

Im Kapitel Nachlasssicherung behandelt Clasen nicht nur die Sicherung der Erblasserwohnung, sondern auch Probleme wie "Tiere im Nachlass", den Umgang mit Computern und den Briefkasten. Darüber hinaus listet er ausführlich die Erstkorrespondenz auf und beschäftigt sich mit Bestattungsregelungen. Den "Umgang mit Nachlassgläubigern" betrachtet Schulz, der auch wertvolle Hinweise für die Verwaltung des Nachlasses gibt. Befinden sich Immobilien im Nachlass müssen auch die Versicherungen geprüft und die Verkehrssicherungspflichten beachtet werden. Ein besonderes Augenmerk legt er auf die Verwertung des Nachlasses. Dazu werden auch die interessanten Ausführungen von Mues zum Verkehrswertgutachten eingefügt. Schließlich muss der Nachlasspfleger auch auf die Begleichung der Erbschaftsteuer achten. Diese Aspekte werden von Gleumes behandelt.

Die zweite Kardinalaufgabe des Nachlassverwalters neben der Nachlasssicherung ist die Erbenermittlung. Dazu stellt Lauk zunächst ausführlich das System der gesetzlichen Erbfolge dar. Einen Schwerpunkt bilden die erbrechtlichen Auswirkungen bei nichtehelicher Abstammung. Lauk differenziert dabei nach Zeiträumen und spricht die innerdeutsche Problematik an. Dabei helfen Übersichtstabellen, einen schnellen Einstieg in die Materie zu bekommen. Entsprechendes gilt für die Darstellung des Adoptionsrechts. Lauk listet darüber hinaus eine Vielzahl von Ermittlungsansätzen auf. Neben der Benutzung der Personenstandsregister weist er auf diverse Suchdienste und Archive hin.

Zur praktischen Tätigkeit des Nachlasspflegers gehören auch Berichte, die Anfertigung von Vermögensverzeichnissen und die Rechnungslegung. All diese Punkte behandelt Hamberger sehr kompakt mit einigen Mustern. Ausführlich spricht er das Problem der nachlassgerichtlichen Genehmigungen an. Der Nachlasspfleger bedarf als gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben bei Verfügungen über den Nachlass der nachlassgerichtlichen Genehmigung in den Fällen, in denen sonst ein Pfleger der familiengerichtlichen oder betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedarf. Erörtert werden insbesondere Geldanlagen und Grundstücksgeschäfte.

Gleumes erläutert die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Nachlasspflegers. Das Werk ist detailliert gegliedert und besticht durch Aktualität. So ist auch die neueste Rechtsprechung zum Vergütungsrecht bis in das Jahr 2012 dargestellt. In den Fußnoten finden sich knappe Verweise auf die herrsche Rechtsprechung und Literatur. Positiv fallen die zahlreichen und hervorgehobenen Muster, Beispielsfälle und Praxistipps auf. Das Buch hilft auch Rechtspflegern bei den Nachlassgerichten. Sie finden wichtige Hinweise zu den Voraussetzungen der Nachlasspflegschaft, den Berichtspflichten des Nachlasspflegers, den Genehmigungserfordernissen und zur Vergütungsfestsetzung.

Autor: Dr. Ludwig Kroiß

Dr. Ludwig Kroiß, Direktor des Amtsgerichts Traunstein

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