Auf einen Blick

In diesem Teil II des Aufsatzes wurden die steuerlichen Effekte untersucht, die Erhaltungsaufwendungen und Verwendungen auf Nachlassvermögen sowie Schadenersatzleistungen des Vor- und den Nacherben auslösen. Diese Fälle sind davon geprägt, dass steuerliche Effekte auf Seiten des Vor- wie des Nacherben eintreten. Korrekturbedarf besteht nicht in allen Fällen. Für die Fälle, in denen Korrekturbedarf besteht, verschafft § 2126 BGB für den Vorerben treffende Steuerlasten Abhilfe. Treten bei diesem Steuerentlastungen ein, führt, je nach Fallkonstellation, eine teleologische Reduzierung des § 2124 Abs. 2 BGB oder eine umgekehrt analoge Anwendung des § 2126 BGB zu sachgerechten Ergebnissen. Wegen der Behandlung von Steuereffekten aus Sonderausgaben und Veräußerungsgewinnen wird auf Teil I des Aufsatzes verwiesen.

Autor: Dipl.-Kfm. Dr. iur. Jochen König, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Duisburg

ZErb 12/2023, S. 451 - 459

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