Obwohl in dem Tatbestand des § 3 Nr. 2 nicht ausdrücklich erwähnt ist, dass eine Schenkung nur "insoweit" steuerfrei ist als der Grundstückserwerb unentgeltlich ist, hat der BFH entschieden, dass die Grunderwerbssteuerbefreiung nur für den unentgeltlichen Teil greift.[15] Die vereinbarte Gegenleistung unterliegt daher der Grunderwerbssteuer.
Bei der Schenkung von Anteilen an Personengesellschaften, an Kapitalgesellschaften u.a., bei denen das Gesellschaftsvermögen auch aus Grundstücken besteht, gelten Besonderheiten.[16]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen