Bei Schenkungen unter Lebenden können im Zusammenhang mit der Ausführung der Zuwendung zwangsläufig folgende Kosten anfallen:

allgemeine Erwerbsnebenkosten (Kosten der Rechtsänderung, z.B. Kosten für Notar- oder Handelsregister),
Steuer- und Rechtsberatungskosten im Vorfeld der Schenkung,
Kosten zur Erstellung der Steuer- bzw. Feststellungserklärung,
Kosten für Rechtsbehelfsverfahren oder Finanzgerichtsverfahren im Steuerfestsetzung bzw. Feststellungsverfahren,
Kosten eines Gutachters für die Ermittlung des gemeinen Werts von Grundbesitz, Betriebsvermögen oder nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften,
Grunderwerbsteuer.

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