Bei Schenkungen unter Lebenden können im Zusammenhang mit der Ausführung der Zuwendung zwangsläufig folgende Kosten anfallen:
▪ | allgemeine Erwerbsnebenkosten (Kosten der Rechtsänderung, z.B. Kosten für Notar- oder Handelsregister), |
▪ | Steuer- und Rechtsberatungskosten im Vorfeld der Schenkung, |
▪ | Kosten zur Erstellung der Steuer- bzw. Feststellungserklärung, |
▪ | Kosten für Rechtsbehelfsverfahren oder Finanzgerichtsverfahren im Steuerfestsetzung bzw. Feststellungsverfahren, |
▪ | Kosten eines Gutachters für die Ermittlung des gemeinen Werts von Grundbesitz, Betriebsvermögen oder nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften, |
▪ | Grunderwerbsteuer. |
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