Das neue Mediationsgesetz[1] steht vor der Türe. Laut BRAK sind dadurch "Anwälte und Anwältinnen … verpflichtet, ihre Mandanten in geeigneten Fällen rechtzeitig über die Mediation als eine Möglichkeit der Streitbeilegung zu informieren und das Für und Wider einer Mediation … zu erörtern."[2]
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