Das neue Mediationsgesetz[1] steht vor der Türe. Laut BRAK sind dadurch "Anwälte und Anwältinnen … verpflichtet, ihre Mandanten in geeigneten Fällen rechtzeitig über die Mediation als eine Möglichkeit der Streitbeilegung zu informieren und das Für und Wider einer Mediation … zu erörtern."[2]

[1] Gesetzesentwurf der BReg DS 17/5335 v. 1.4.11: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Die rechtzeitige Umsetzung bis zum 20.5.2011 kann nicht erfolgen, da der BRat in seiner Stellungnahme noch Änderungswünsche u.a. zur Stellung des Prozessanwalts angemeldet hat.
[2] Diskussionspapier des BRAK_Präsidiums zur Berufsethik deutscher Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in: BRAK-Mitt. 2/2011 S. 61.

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