Auf einen Blick

Das österreichische und das deutsche Erbrecht unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht. Zwar hat die bei den österreichischen Nachbarn am 1.1.2017 in Kraft getretene Erbrechtsreform einige sprachliche Annäherungen an das bundesdeutsche Recht gebracht. So wurde beispielsweise aus dem "Legat" das dem deutschen Juristen vertraute "Vermächtnis". Durch den sprachlichen Gleichlauf sollte sich der versierte Berater allerdings nicht täuschen lassen: Beide Rechtsordnungen unterscheiden sich sowohl verfahrensrechtlich wie materiell-rechtlich in vielerlei Hinsicht. Eine exakte Kenntnis beider Systeme ist für eine optimale Vermögensnachfolgeberatung unter Ausreizung aller Möglichkeiten, die die EuErbVO bietet, genauso unabdingbar, wie für eine Abwicklung eines bereits eingetretenen Erbfalles.

Autor: Von Mag. jur. Magdalena Maurer-Stroh , Wien und Julia Roglmeier , Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht, München

ZErb 1/2017, S. 010 - 018

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