Für den Gläubiger eines Erben oder eines Nachlasses kann die Pfändung eines Miterbenanteils ein wichtiges Mittel der Zwangsvollstreckung darstellen. Hierüber eröffnet sich eine einflussreiche Rechtsposition in der Erbengemeinschaft mit dem Zweck zur (Teil-)Auseinandersetzung des Nachlasses und sodann Befriedigung der offenen Forderung. Der Pfändungsgläubiger kann hierfür grundsätzlich alle Rechte und Befugnisse des Miterben ausüben, wie etwa die mitgepfändeten Auskunfts-, Mitwirkungs- und Auseinandersetzungsrechte. Ein Schutz vor illoyalen Vermögensverschiebungen wird zudem gewährleistet, da sich der Pfändungsgläubiger auf diese Weise Einblick in den Nachlass verschaffen kann.

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