Die Körperschaftsteuersenkung im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 habe den gewünschten Effekt zur Folge gehabt. Die EMTR und die EATR seien deutlich gesunken und es gebe geringere Anreize zur Gewinnverlagerung. Untersuchungen an seinem Lehrstuhl belegten, dass sich die Senkung des Körperschaftsteuersatzes positiv für die Standortwahl ausgewirkt habe und den aus deutscher Sicht positiven Effekt für Gewinnallokationen habe.

Ein Konstruktionsfehler sei jedoch die Abgeltungsteuer, durch die das Fremdkapital gegenüber dem Eigenkapital stark privilegiert werde. Es sei nicht berücksichtigt worden, dass eine Dividende schon mit Körperschaftsteuer und in der Regel auch mit Gewerbesteuer vorbelastet sei, wenn sie ausgeschüttet werde. Dadurch würden Finanzierungsentscheidungen verzerrt und die Rechtsformneutralität beeinträchtigt. Das Problem der Ungleichbehandlung von Eigen- und Fremdkapital sei allerdings ein weltweites.

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