Widerruf, Auskünfte und Rechtsverfolgung

Dieter Trimborn v. Landenberg

zerb verlag, 2. Aufl. 2012, 159 Seiten, 39,00 EUR

Umfang verloren, Gewicht gewonnen. Das gilt nicht nur nach einer guten Diät, bei der Fett in Muskeln umgewandelt wurde. Es gilt auch für die zweite Auflage dieses Buches, das Ihnen zeigt, wie Sie gegen schlechte Bevollmächtigte vorgehen können. Es hat an rechtlicher Tiefe und damit an Gewicht gewonnen, ohne dass die Praxistauglichkeit litt. Im Gegenteil: Die Muster und Formulierungshilfen machen das Werk zu einer Anleitung für die schnelle und zielgerichtete Mandatsbearbeitung. Für Erbrechtler Unwesentliches zur Patientenverfügung blieb diesmal außen vor und verringerte so geringfügig den Umfang.

Immer öfter fällt das erhoffte Erbe deutlich geringer als erwartet aus, weil schon vor dem Erbfall Vermögen "abhanden gekommen" ist. Wie kann gegen die Personen vorgegangen werden, die nicht nur die Hand am Geld hatten, sondern auch gleich kräftig zugriffen? Oft bildet eine vom Erblasser erteilte Vorsorgevollmacht die Grundlage für schädigende Handlungen. Auf Missbräuche mit und ohne Vorsorgevollmacht geht Trimborn v. Landenberg in seinem Buch ein.

Dass der BGH sich zuletzt mehrfach mit Kontrollbetreuungen befasste, zeigt die Relevanz solcher Sachverhalte. Die letzte Entscheidung des BGH zur Verjährung des Auskunftsanspruchs aus § 666 BGB aus dem Jahr 2011 führt die rechtliche Komplexität vor Augen. Trimborn v. Landenberg hat diese aktuelle Rechtsprechung ebenso wie weitere neue Entscheidungen und die einschlägige Literatur in der zweiten Auflage des zuvor im Anwaltverlag erschienenen Werks für den Leser nutzbar gemacht. Viele Abschnitte wurden überarbeitet und ausführlicher gefasst, was angesichts der rasanten Entwicklungen auf dem Gebiet des Vorsorgerechts unbedingt notwendig war und einwandfrei gelungen ist.

Der Abschnitt über den Widerruf von Vollmachten ist ebenso hervorzuheben wie die Ausführungen zu den Auskunfts-, Rechnungslegungs- und Rückgriffsansprüchen gegen ehemals Bevollmächtigte, Banken u. a. Sie sind dogmatisch anspruchsvoll und in der Praxis ebenso relevant wie problematisch. Trimborn v. Landenberg belässt es auch in der zweiten Auflage nicht dabei, uns die rechtliche Argumentation vorzubereiten. Er gibt auch eine Fülle von Ratschlägen, um die praktischen Fragen zu lösen – von der Informationsbeschaffung bis zum taktischen Vorgehen in der Auseinandersetzung mit dem unwilligen Gegner. Eine Vielzahl von Formulierungsvorschlägen und Klagemustern machen das Buch noch hilfreicher, um dem verlorenen Nachlass (oder Vermögen zu Lebzeiten) erfolgreich und effektiv nachzujagen.

Der Abschnitt zur Durchsetzung von Patientenverfügungen wurde gestrichen, was zu begrüßen ist. Er lenkte vom wichtigen wesentlichen Inhalt ab und war für die allermeisten Erbrechtler ohnehin nicht relevant, da es sich um ein eigenes Thema mit einem medizinrechtlichen Einschlag handelte. So ist die Seitenzahl ein wenig zurückgegangen und trotzdem hat das Buch an Wert gewonnen.

Bei einem Buch zu dem noch relativ neuen Thema des Vorsorgerechts zu erwarten, dass sämtliche Fragen rechtlich und praktisch in allen Details beleuchtet und gelöst werden würden, wäre vermessen. Beim rund 100 Jahre älteren Erbrecht des BGB ist das bis heute nicht gelungen. Für die Bearbeitung der wesentlichen rechtlichen und praktischen Probleme rund um den Vollmachtsmissbrauch ist das Werk Trimborn v. Landenbergs auch in seiner zweiten Auflage eine hervorragende Hilfe.

Autor: Dr. Dietmar Kurze

Dr. Dietmar Kurze, Rechtsanwalt und Fachanwalt, Berlin

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