Wer Inhaber eines Einzelunternehmens, Gesellschafter einer Personengesellschaft ist oder Anteile an Kapitalgesellschaften hält, sollte sich möglichst früh mit der Frage beschäftigen, wie das betriebliche Vermögen möglichst steuerneutral auf die Nachfolger oder Abkömmlinge übertragen wird. Da insbesondere eine erbschafts- bzw. schenkungssteuerliche Belastung, die auf das Betriebsvermögen abzielt, die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beeinflusst, sind langfristige Gestaltungsinstrumente zur Optimierung oder gar Vermeidung der Steuerlast unerlässlich. Vor allem die Komplexität der einschlägigen Normen im ErbStG macht eine umfassende fachliche Beratung und Auseinandersetzung mit diesem Thema zum Wohle einer ungefährdeten Liquidität der Unternehmen und einer langfristigen Steuerplanung zwingend notwendig. Da die Erbschaftsteuer bis heute eine "Gestaltungssteuer" ist, bedarf es einer genauen Betrachtung, um die ohnehin bereits hochkomplexe Steuerplanung, insbesondere bei der vorweggenommenen Erbfolge, so weit wie nur möglich optimieren zu können.

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