Die Frage, ob und wie sich eine latente Einkommensteuer auf stille Reserven im Nachlass auf den Pflichtteil auswirkt, ist noch nicht abschließend beantwortet.[1] Zunehmend wird dafür plädiert, die Rechtsprechung des BGH zum Zugewinnausgleich in das Pflichtteilsrecht zu übernehmen. Das überzeugt nicht. Denn die latente Einkommensteuerschuld ist eine latente Nachlasserbenschuld, die bei der Bewertung des Nachlasses nicht berücksichtigt werden kann. Sie wirkt sich erst und nur dann aus, nachdem sie entstanden ist, und mindert dann den Pflichtteil.
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