Der Gläubiger eines Pflichtteilsberechtigten hat vor dem Eintritt des Erbfalls regelmäßig kein berechtigtes Interesse, Einsicht in das Grundbuch des Erblassers zu nehmen.

OLG München, Beschluss vom 17. Juli 2013 – 34 Wx 282/13

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge