Seit dem 1. Januar 2010 ist das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts in Kraft.[1] Zwar sind von ihm nur recht geringfügige Umgestaltungen ausgegangen, dennoch stellt die Reform eine der umfangreichsten Modifikationen des Erbrechts sowie in ihrem Kern die erste genuin erbrechtlich motivierte Änderung des Pflichtteilsrechts seit Bestehen des BGB dar. Mit dem entsprechenden zeitlichen Abstand von gut anderthalb Jahren rücken die Neuerungen zunehmend in den Fokus von Wissenschaft und Praxis, auch wenn obergerichtliche Entscheidungen nach wie vor fehlen. Dabei wird deutlich, dass selbst eine vermeintlich kleine Novelle erhebliche Folgefragen aufwerfen kann, für die es rasch überzeugende Antworten zu finden gilt. Der erste Teil des Beitrags wendet sich zum einen den Auswirkungen zu, die mit dem strikten Wahlrecht des § 2306 BGB verbunden sind. Zum anderen geht er der Frage nach, wie sich die in § 2325 Abs. 3 S. 1 BGB eingefügte Pro-rata-Jahresregelung auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten auswirkt.

[1] Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts v. 24.9.2009, BGBl I 2009, 3142; Gesamtüberblick zur Erbrechtsreform bei Bonefeld/Kroiß/Lange, Die Erbrechtsreform, 2010.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge