Die betrieblichen Vollmachten führen ein "Schattendasein". Die geläufigen Instrumente wie Prokura und Handlungsvollmachten reichen häufig nicht aus, in kleineren Unternehmen eine abschließende Vertretungsregelung in den erforderlichen Bereichen zu schaffen. Hierzu bedarf es zusätzlich einer Generalvollmacht, deren inhaltliche Ausgestaltung neben der Höchstpersönlichkeit einzelner Rechtsgeschäfte die spezifischen berufsrechtlichen Vorgaben sowie die bestehenden handels- und gesellschaftsrechtlichen Regelungen zu beachten hat.

Hinzu kommt die Notwendigkeit von Handlungsanweisungen für das Innenverhältnis seitens des Funktionsträgers, damit gewährleistet ist, dass der unternehmerische Wille umgesetzt wird und gleichzeitig der Betrieb erhalten werden kann oder in gewollter Weise aufgelöst wird.

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