Hrsg. von M. Ott-Eulberg, M. Schebesta und Dr. H. Bartsch

2. Aufl. 2008, zerb verlag, Bonn, 545 S., 78,00 EUR

Es gibt Handbücher und Handbücher. Die einen will man mit beiden Händen aus dem Fenster werfen, weil sie umständlich geschrieben sind und nur wertvolle Lebenszeit rauben, andere mag man gar nicht mehr aus der Hand geben. Der hier besprochene Band gehört eindeutig zu den Letzteren.

Die erste Auflage dieses Praktikerbuchs im Jahr 2000 war gleichzeitig die Erstgeburt aus dem zerb verlag. Thematisch und inhaltlich handelte es sich um eine Pionierleistung, den Rechtsanwälten das Bankrecht und den Bänkern das Erbrecht in einem Band so darzustellen, dass neben gegenseitigem Verständnis auch die ordnungsgemäße Abwicklung von Nachlässen gefördert wurde. Nun ist acht Jahre später die lang erwartete Zweitauflage erschienen, die für sich das Prädikat "Standardwerk" beanspruchen kann.

Dem inzwischen auf fünf Autoren gewachsenen Team – allesamt erfahrene Praktiker auf ihrem Gebiet – ist es einmal mehr gelungen, die komplexen Zusammenhänge so aufzuarbeiten, dass fast keine Frage unbeantwortet bleibt.

Nach einer soliden Darstellung der erbrechtlichen Legitimation gegenüber der Bank unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung folgt eine ausführliche Darstellung der Kontenarten und ihrer erbrechtlichen Auswirkungen. Ott-Eulberg ist hier insbesondere für die Ausführungen zu den Oder-Konten zu danken, die in der Praxis oft Probleme machen. Das Spektrum ist beeindruckend: Verträge zugunsten Dritter, das Depot, das Sparbuch, Kredite, Vollmachten, alles wird erschöpfend behandelt. Vor allem klassische Problemfelder wie Minderjährigkeit, Betreuung, Testamentsvollstreckung, “Nachlasspflegschaft, Nachlassinsolvenz und Zwangsvollstreckung werden mit Bezug auf das Bankverhältnis beleuchtet. Man merkt, dass jeder Autor alles geben will, wodurch allerdings einige Themen gleich an mehreren Stellen des Buchs behandelt werden. Hier wäre eine Bündelung und Absprache unter den Autoren vielleicht sinnvoll gewesen.

Kritisch zu hinterfragen sind die Ausführungen von Schebesta zur Geltung des Bankgeheimnisses bei Auskunftsansprüchen einzelner Miterben (S. 232 f). Das gesetzlich nirgendwo geregelte zivilrechtliche Bankgeheimnis als Argument für eine eingeschränkte Auskunftspflicht der Bank gegenüber neugierigen Miterben ins Feld zu führen, erscheint vor dem Hintergrund der starken Stellung, die § 2039 S. 2 BGB dem Miterben gibt, problematisch. Der durch Schriftsatzmuster empfohlene Weg, von den Miterben eine Entbindungserklärung gegenüber der Bank zu verlangen (und diese notfalls zu verklagen), läuft auf eine zeit- und kostenintensive Förmelei hinaus, die durch keine obergerichtliche Rechtsprechung gedeckt ist. Da das Buch auch im Bankenverlag als Linzenzausgabe erscheint, steht zu befürchten, dass die bisherige bewährte Praxis, den Miterben die von einem Erben angeforderten Auskünfte in Kopie zu senden, von vorsichtigen Banken eingestellt wird.

Auch an anderen Stellen des Buchs tritt zuweilen ein meinungsfreudiger Stil zutage, der ohne großen Referenz der Rechtsprechung auskommt. Vielleicht liegt es daran, dass manche Bereiche noch nicht von der Rechtsprechung durchdrungen sind – vielleicht. Andererseits werden Urteile z. T. ausführlich zitiert und kommentiert. Eine weitere Stärke ist die Vielzahl an Mustern und Formulierungsbeispielen, die die Arbeit mit dem Buch lohnend macht. Nicht zuletzt die über 50-seitige Mustersammlung von Bankformularen und das ordentliche Stichwortverzeichnis runden den guten Eindruck ab.

Fazit, frei nach Müntefering: Mehr Inhalt, mehr Durchblick, leichtere Arbeit – OSB (Ott-Eulberg Schebesta Bartsch) wählen!

Für Anfänger, Fortgeschrittene und Spezialisten.

5 ZErbs = sehr empfehlenswert

Dieter Trimborn v. Landenberg, Rechtsanwalt und FAErbR, Cochem und Düren

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