Auf einen Blick

Für die Antwort auf die Frage nach der Genehmigungspflichtigkeit von KG-Anteilsschenkungen an Minderjährige kam es nach altem Recht schon nur darauf an, ob die Gesellschaft Vermögensverwaltung oder ein Erwerbsgeschäft betreibt. Die rechtliche Vorteilhaftigkeit sowie die Unterscheidung von derivativem oder originärem Anteilserwerb spielten hierfür – anders als dies manche Entscheidung oder Literaturstimme suggerierten – keine Rolle. Das neue, ab 1.1.2023 geltende – Recht stellt nun explizit auch den derivativen Erwerb unter den Genehmigungsvorbehalt. Unsicherheiten bleiben bei der Abgrenzung von genehmigungsfreier Vermögensverwaltung und genehmigungspflichtigem Erwerbsgeschäft.

Autor: von Michael Nellen, Rechtsanwalt, Frankfurt a.M.

ZErb 10/2021, S. 382 - 388

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