Auf einen Blick

Die Fallkonstellationen jeweils bei Tod des Mieters oder Vermieters sind mit den mietrechtlichen Vorschriften durch den Gesetzgeber umfassend geregelt. Dem Erhaltungsinteresse des Mieters einerseits sowie dem Erlangungsinteresse des Vermieters bzw. Erben andererseits wird ausreichend Rechnung getragen.

Autor: Von Rechtsanwalt Finn Zwißler , München

ZErb 10/2019, S. 255 - 256

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