Das Vereinigte Königreich – oder, um der Kürze willen, Großbritannien – ist Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und bleibt das auch nach seinem Austritt aus der EU. Deshalb gelten die Grundfreiheiten des Abkommens und die deutschen Bestimmungen, die an eine Zugehörigkeit zum EWR anknüpfen, im Verhältnis von Deutschland und Großbritannien unverändert fort. Das ändert sich erst, wenn Großbritannien auch aus dem EWR austritt oder wenn Deutschland das EWR-Abkommen gegenüber Großbritannien beendet oder suspendiert.

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