1. Johannes 2, 1-6

Wer in die Geschäftsstelle der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) in der Hauptstraße 18, 74918 Angelbachtal - zugleich der Kanzleisitz des Jubilars - eintritt, tritt ein in eine Welt der Kreativität. In diesem liebevoll restaurierten ehemaligen Bauernhaus aus dem 17. Jahrhundert fallen sofort die kunstvollen Schweiß- und Holzarbeiten ins Auge, höchstpersönlich erschaffen durch den Kanzleiinhaber und Vorstand der DVEV, Rechtsanwalt Michael Rudolf, Fachanwalt für Erbrecht. Ausdruck einer Kreativität und eines Schaffensreichtums, die sich auch in seinem erbrechtlichen Wirken fortsetzen.

Keine zehn Jahre nach seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahre 1978 erkannte Michael Rudolf die Chancen einer Tätigkeit im Erbrecht und setzte hier seinen beruflichen Schwerpunkt. Ab Ende der 1990er Jahre widmete er sich verstärkt auch dem Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht. Mangels eines anwaltlichen Berufsverbands, der sich schwerpunktmäßig mit erbrechtlichen Themen beschäftigte, initiierte er kurzerhand 1995 die Gründung der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. Der Zweck des Vereins, "die Interessen derjenigen Berufsgruppen zu wahren und zu fördern, deren Tätigkeitsbereich regelmäßig oder häufig vom Erbrecht bzw. vom Recht der Vermögensnachfolge tangiert wird", wurde im forthinein augenscheinlich erfolgreich umgesetzt, wie schnell wachsende Mitgliederzahlen belegten. Doch mit Gründung der DVEV hatte seine erbrechtliche Schaffenskraft nicht ihr Ende genommen: Im Jahre 1998 erfolgte die Gründung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (D.S.E.) und weiterer berufsspezifischer Organisationen rund um das Thema Erb- und Stiftungsrecht, in denen er eine Vorstandstätigkeit ausübt. Wie beispielsweise die Deutsche Vermögensschutzgemeinschaft e.V. (DVSG), die Deutsche gemeinnützige Stiftervereinigung e.V. (DGSV), die Deutsche Interessengemeinschaft für Erb- und Vorsorgerecht e.V. (DIGEV) und Vorsorgeanwalt e.V. - ein Anspruch auf Vollzähligkeit wird mit der voranstehenden Aufzählung nicht erhoben! Selbstverständlich ist Michael Rudolf auch ein verdienter und geschätzter Referent in der anwaltlichen Fortbildung und Autor und Mitherausgeber zahlreicher erbrechtlicher Standardwerke. Herausgehoben seien die in der 7. Auflage soeben erschienenen Anwaltformulare Erbrecht und natürlich sein Handbuch Testamentsauslegung und -anfechtung. Wer ihm anwaltlich in einem Testamentsauslegungsverfahren begegnet ist, weiß, dass er auch dieses Thema mit Leidenschaft und Kreativität ausfüllt. Folgerichtig, dass ihm dieses Schwerpunktheft der ZErb gewidmet ist.

Lieber Michael, deine Taten zeigen einen "Erbrechtler" mit Leib und Seele! Wo stünde das Erbrecht heute ohne Dich?!

Auch namens aller Mitarbeiter der DVEV wünsche ich dir von Herzen alles Liebe und Gute zu deinem 75. Geburtstag - möge uns und deiner Familie deine Schaffenskraft noch lange erhalten bleiben!

Dein

Jan

Fachanwalt für Erbrecht

Geschäftsführer der DVEV

ZErb 9/2023, S. II

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