Nach Durchführung der Grundstückskaufverträge und Bezahlung der Kaufpreise auf das Nachlasskonto waren wir endlich in der Lage, die Erbengemeinschaft auseinander zu setzen. Unsere anfangs erstellte Excel-Tabelle tat ein weiteres Mal gute Dienste. Wir "fütterten" sie mit dem Nachlasswert und ließen sie den Wert der einzelnen Erbteile errechnen. Ich erstellte einen einfachen Auseinandersetzungsvertrag, aus dem sich ergab, dass lediglich noch das auf dem Girokonto befindliche Geldvermögen im Nachlass vorhanden sei und dieses nach Abzug aller Kosten für Kontoführung und Kontoauflösung im Verhältnis der Erbquoten auf die einzelnen Miterben verteilt werde.

Nach Unterzeichnung durch alle Miterben schnaufte ich wieder einmal durch und dachte, ich müsste den Vertrag samt Berechnung lediglich an die Sparkasse schicken. Für die auf meinen Mandanten entfallenden Erbteile richtete ich ein Treuhandkonto ein. Bereits die ganzen Jahre über hatte ich gut mit der Sparkasse zusammengearbeitet, ohne deren teils unbürokratische Vorgehensweise vieles in der Erbengemeinschaft nicht möglich gewesen wäre. Anders jetzt bei der Auflösung des Nachlasskontos. Nun wollte auch die Sparkasse Nachweise über die Erbfolge nach den nachverstorbenen Miterben sowie Kopien der Personalausweise der an der Auseinandersetzung beteiligten Personen. Insbesondere verlangte sie jetzt auch einen Nachweis über die von meinem Mandanten erworbenen Erbteile. Die Nachweise waren kein Problem, die hatten wir alle in den Akten. Allerdings mussten wir alle Miterben noch einmal kontaktieren und um Übersendung der Ausweiskopien bitten. Wieder eine Verzögerung, die nicht notwendig gewesen wäre, wenn wir dies zuvor gewusst hätten. Auch diese Hürde haben wir genommen und eines Tages lag tatsächlich in der Postmappe das Schreiben der Sparkasse, dass das Nachlasskonto aufgelöst worden war. Hurra!

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge