Die Kosten für Immobilienerwerb in der Schweiz resultieren aus Grundbuchgebühren von ca. 0,3–1,1 % des Grundstückswerts (in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt). In den meisten Kantonen wird zusätzlich eine Grunderwerbsteuer von 1 bis 4 % des Kaufpreises bzw. des amtlichen Steuerwerts erhoben, eine Einschreibegebühr nur in manchen Kantonen mit ca. 1,5 %, Maklerprovision zwischen 1 und 3 %.

Je nach Kanton beläuft sich die Grundsteuer auf ca. 0,5–2 % des amtlichen Steuerwerts der Immobilie.

Zudem beachte der Berater die Grundstückgewinnsteuer:[8] Steuerpflichtige, die ein Grundstück verkaufen, haben den dabei erzielten Gewinn zu versteuern. Die Abteilung Grundstückgewinne stellt ihnen eine spezielle Steuererklärung zu, nach deren Angaben sich der genaue Gewinn ermitteln lässt. Es ist zu unterscheiden zwischen zwei verschiedenen Besteuerungsarten. Die Gewinne aus dem Verkauf einer Geschäftsliegenschaft unterstehen der ordentlichen Einkommensteuer. Sie werden lediglich zu den übrigen Einkünften hinzugerechnet. Der Gewinn aus der Veräußerung einer Privatliegenschaft hingegen wird gesondert besteuert.

Ganz allgemein entspricht der steuerbare Grundstückgewinn der Differenz aus Gestehungspreis (Kaufpreis plus Aufwendungen, die den Wert der Liegenschaft erhöht haben) und Verkaufspreis. Der Steuersatz für Privatliegenschaften ist abhängig von der Eigentumsdauer. Die Gemeinde, in der das Grundstück gelegen ist, erhebt ebenfalls eine Steuer, die 60 % der vom Kanton in Rechnung gestellten Steuer entspricht. Der Bund erhebt keine Steuern bei Veräußerung von Privatliegenschaften.

Im Kanton Fribourg ist es den Gemeinden gestattet, einen zusätzlichen Steuerzuschlag zu erheben. Dieser kann im Kanton Fribourg als ‹centimes additionelles› gar bis zu 100 % der Kantonsteuer ausmachen.

[8] http://www.fr.ch/scc/files/pdf20/loi_igi_d.pdf – Gesetz vom 6. Juni über die direkten Kantonsteuern.

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