Der Güterstand endet aufgrund folgender Ereignisse:
▪ | durch den Tod oder die Toterklärung eines Ehegatten |
▪ | durch den Wechsel des Güterstandes |
▪ | mit Rechtskraft der Ehescheidung oder einer anderen gerichtlichen Entscheidung über die Beendigung des Güterstandes. |
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