Der Güterstand endet aufgrund folgender Ereignisse:

durch den Tod oder die Toterklärung eines Ehegatten
durch den Wechsel des Güterstandes
mit Rechtskraft der Ehescheidung oder einer anderen gerichtlichen Entscheidung über die Beendigung des Güterstandes.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge