Derzeit existieren zwei konkrete, "ernsthaft" diskutierte Vorschläge zur Besteuerung vorhandener Vermögenssubstanz neben den Beschreibungen in den Wahlprogrammen:[4] Bündnis 90/Die Grünen haben bereits einen Gesetzentwurf zur Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe in den Bundestag eingebracht.[5] Danach soll – vereinfacht gesagt – eine einmalige Vermögensabgabe iHv insgesamt 15 % auf das Vermögen von natürlichen Personen zum Stichtag 1. Januar 2012 nach Abzug von persönlichen und sachlichen Freibeträgen gestreckt über einen Zeitraum von 10 Jahren erhoben werden. Der Vorschlag dürfte bereits verfassungsrechtlich problematisch sein.[6] Zwar sieht das Grundgesetz einmalige, dem Bund ausschließlich zustehende Vermögensabgaben in Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 GG ausdrücklich vor, jedoch setzt eine solche u. a. voraus, dass der Bund einzigartige Lasten, die durch historisch einmalige Situationen entstanden sind, zu finanzieren hat. Ob eine solche notstandsähnliche Ausnahmesituation derzeit besteht, darf trotz Staatsschuldenkrise ernsthaft bezweifelt werden.[7]
Zudem haben die Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hamburg im Mai 2012 als Arbeitspapier[8] einen ersten Gesetzesentwurf zur Wiederbelebung der Vermögensteuer in Umlauf gebracht, der noch nicht in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden ist. Der Entwurf hat jedoch bereits im Vorfeld neben der politischen Diskussion in der steuerlichen Literatur gerade unter ökonomischen und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten – die vorliegend im Wesentlichen außer Betracht gelassen werden – einiges an Aufsehen erregt.[9]
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