Der vorgelegte Gesetzesentwurf zur Wiederbelebung der Vermögensteuer weist bei wesentlichen Regelungen (Halbvermögensverfahren, Schachtelprivileg u. a.) erhebliche Ungereimtheiten auf, die im Laufe eines etwaigen Gesetzbebungsverfahrens dringend der Konkretisierung bedürfen. Abgrenzungsschwierigkeiten und Erhebungsdefizite treten bereits heute beim sonstigen Vermögen offen zutage. Auch aus unionsrechtlicher Sicht besteht noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Will der Gesetzgeber ein verfassungsgemäßes und folgerichtiges Vermögensteuergesetz schaffen, steht noch einige Arbeit an.
Autor: Dr. Christina Hildebrand und Dr. Jochen Kotzenberg, beide Bonn[1]
ZErb 8/2013, S. 228 - 234
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