Da im Gesetzesentwurf im Gegensatz zum VStG 1990 keine "Familienvermögensbesteuerung" mehr vorgesehen ist, empfiehlt es sich aus der Warte des Vermögensteuerrechts, möglichst frühzeitig mit Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu beginnen, um das familieninterne Freibetragspotenzial voll auszuschöpfen. Die Vermögensteuer regt somit zur Aufteilung des Vermögens auf möglichst viele Köpfe an. In Betracht kommt hierfür sowohl die unmittelbare Schenkung von Teilen des Vermögens auf andere Familienmitglieder als auch die mittelbare Schenkung über vermögensverwaltende Personengesellschaften ggf. unter Vorbehaltsnießbrauch. Die Maßnahmen bieten sich insbesondere auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Verschärfungen im ErbStG an.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge