Die Übertragung von Vermögen auf eine nicht steuerbefreite inländische Stiftung, etwa auf Familien- oder Unternehmensstiftungen, wird keine Option darstellen, um Vermögen aus der Vermögensteuerpflicht herauszulösen. Nicht gemeinnützige Stiftungen werden regulär der Vermögensteuer wie andere Körperschaften unterworfen. Sie können nach dem aktuellen Gesetzesentwurf nicht zur Generierung weiterer Freibeträge für natürliche Personen eingesetzt werden.[48]

[48] AA ohne Begründung: Falk/Richter, FR 2013, 343 (344).

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