Nehmen Sie – außer in klaren Fällen eines unbelasteten Grundstücks – möglichst kein Mandat an, das Sie nicht von Anbeginn begleiten, sei es aktiv durch Antragstellung, sei es passiv sogleich nach Zustellung des Anordnungsbeschlusses. Insbesondere wenn noch Grundpfandrechte eingetragen sind, haben Sie die Löschungsproblematik anhand der gewählten Strategie – Kasse machen oder im Haus bleiben? – vorab oder sogleich zu klären; während des laufenden Versteigerungsverfahrens fehlt für ein diesbezügliches Verfahren vor dem Prozessgericht üblicherweise die Zeit, und Aussetzung findet nicht statt.

Nehmen Sie insbesondere kein Mandat an, das Ihnen kurz vor dem Termin angetragen wird ("in drei Wochen soll ja Termin in Radevormwald sein, und da wollten wir einmal fragen, worauf wir achten müssen"). Strategisch zu gestalten gibt es hier regelmäßig nichts mehr, und Ihre Tätigkeit im Termin beschränkt sich darauf, einige Male "ich verlange Sicherheit" zu rufen. Und lehnen Sie jedes Mandat zu reiner Terminswahrnehmung ungeprüft ab, das Ihnen ein Kollege anträgt, weil ihm die Anfahrt zu weit ist, und: "Wir dachten an ein Zeithonorar".

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