Kogel, neben Kiderlen der bedeutendste Kenner der Materie unter den anwaltlichen Praktikern, schreibt:
Zitat
"Große Zurückhaltung ist in der Anwaltschaft bei der Übernahme solcher Mandate zu beobachten. In der Tat birgt das Thema (…) eine Vielzahl von Regressgefahren in sich …"[118]
Solche Zurückhaltung ist in der Tat geboten, aus verschiedensten Gründen.
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