Zunächst ist zu erklären, wer der Koordinationsausschuss des Schiedsrichters im Bank- und Finanzbereich ist. Dieser entscheidet über Fälle, die Fragen von besonderer Bedeutung betreffen oder die unterschiedlichen Rechtsauffassungen unter den sieben territorialen Kollegien hervorgerufen haben oder hervorrufen können. Die sieben Kollegien des Schiedsrichters im Bank- und Finanzbereich (Arbitro Bancario e Finanziario (im Folgenden kurz auch ABF genannt) die durch das Bankengesetz "Testo Unico Bancario- Decreto legislativo 1Grad September 1993, n. 385" in das italienische System eingeführt wurden und die Aufgabe haben, außergerichtliche Streitigkeiten zu behandeln und als alternatives Streitbeilegungsinstrument zu dienen – befinden sich in Bari, Bologna, Mailand, Neapel, Palermo, Rom und Turin.[2]

Der Koordinationsausschuss des Schiedsrichters im Bank- und Finanzbereich legt das Rechtsprinzip fest, dass die territorialen Kollegien befolgen müssen, um über künftige Beschwerden in vergleichbaren Angelegenheiten zu entscheiden. Wenn die territorialen Kollegien erwägen von dem festgelegten Rechtsprinzip abzuweichen, müssen sie die Gründe hierfür ausdrücklich angeben.

Rechtssuchende können erst dann eine Beschwerde beim Schiedsrichter (ABF) einreichen, nachdem sie erfolglos versucht haben, den Streitfall durch eine schriftliche Beschwerde an die Bank zu lösen. Wird die Entscheidung des Schiedsrichters als unbefriedigend erachtet, ist keine der streitbeteiligten Parteien daran gebunden; sie können ins Klageverfahren übergehen.

Die Entscheidungen des Schiedsrichters im Bank- und Finanzbereich (ABF) haben mithin keine vergleichbare Bindungswirkung wie die eines Richters, indes ihre eigene Bedeutung. Wenn die Bank die Entscheidung nicht beachtet, wird eine Nachricht darüber veröffentlicht. Umso wichtiger sind die Entscheidungen des Koordinationsausschusses.

[2] Die Nationalbank Italien setzte den Ombudsmann 2009 ein und setzte damit Artikel 128 des konsolidierten Bankgesetzes um, das durch das Anlegerschutzgesetz (Gesetz 262/2005) eingeführt wurde. Der Interministerielle Kreditausschuss (CICR) – der im Wirtschafts- und Finanzministerium tätig ist – legte mit der am 29.7.2008 veröffentlichten Entschließung die Kriterien für die Durchführung von Streitbeilegungsverfahren fest und übertrug deren Organisation und Funktionsweise der National Bank Italien. Zur Umsetzung der CICR-Resolution nahm die Banca d‘Italia die Bestimmungen für das gesamte Streitbeilegungssystem der ABF an. Die ABF wurde zunächst in drei territoriale Panels aufgeteilt; im Dezember 2016 wurden vier neue Panels eingerichtet, und die Zuständigkeit wird nach dem Wohnsitz des Beschwerdeführers bestimmt.

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