Es tritt auch nicht – wie das KG (erneut ohne jegliche Nachweise oder Auseinandersetzung mit der bisher in der Literatur geführten Diskussion) postuliert – mit dem Erbfall "eine entscheidende Änderung der Situation" ein. Das würde nämlich bedeuten, dass die Provider mit Eintritt des Erbfalls keinesfalls mehr leisten dürften. Dann aber müssten sie sicherstellen, dass der Erbfall noch nicht eingetreten ist, indem sie vor jeder Zustellung einen entsprechenden Nachweis verlangen. Wie ein solcher Nachweis aussehen soll, bleibt offen. Ein solch zwingender Habitus würde bei den Providern sicher auf Ablehnung stoßen. Zu Recht! Genau das sucht das Erbrecht mit der Universalsukzession und dem darin begründeten Kontinuitätsgedanken zu verhindern.[28]

[28] DAV-Stellungnahme/Herzog, Nr. 34/2013, S. 31.

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