Eine Übertragung der Aufgaben der Nachlassgerichte auf Notare würde das Verfahren für den Bürger erheblich verteuern. Sie würde zu Problemen bei der Zuständigkeit der Notare und der Befangenheit des Notars führen, hier unerwünschte Konfliktlagen schaffen, einen ungewohnten Instanzzug einführen und die sonstigen gerichtlichen Verfahren wegen der häufigen Verknüpfung des Nachlassverfahrens mit Grundbuchverfahren, Betreuungsverfahren und Zivilprozessen verzögern und stören, wenn die Nachlassakten nicht beim Amtsgericht, sondern beim Notar sind.

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