Unter Kettenschenkung versteht man eine Schenkung mit der Vereinbarung zur Weiterschenkung, um Schenkungsteuer Freibeträge bestmöglich auszuschöpfen.

 

Beispiel:

Eltern schenken ihrer Tochter ein Grundstück. Mit Urkunde vom selben Tag räumt die Tochter ihrem Ehemann einen Miteigentumsanteil von ½ an diesem Grundstück ein, um gemeinsam ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück zu errichten.

Sofern Schenkung und Weiterschenkung in einer notariellen Urkunde erfolgen, soll eine unmittelbare Zuwendung der Schwiegereltern an den Schwiegersohn vorliegen.[11] Das gilt aber nicht, wenn die Tochter ihren Ehemann in einer getrennten Urkunde an dem geschenkten Grundbesitz beteiligt. Mit einer solchen Schenkung führt die Tochter nicht den Wunsch der Eltern aus, sondern trifft mit ihrem Ehemann eine selbstständige familienbezogene Maßnahme.[12]

Die unentgeltliche Überlassung eines Grundstücks auf der Basis des Grundbesitzwerts auf Abkömmlinge ist auch dann zulässig, wenn die sofortige entgeltliche Weiterveräußerung durch den Erwerber geplant ist; selbst dann, wenn der Kaufpreis das Zwanzigfache des Einheitswerts beträgt.[13]

Wenn der Beschenkte im Verhältnis zum Schenker jedoch rechtlich verpflichtet war, das Grundstück an einen bestimmten Dritten zu veräußern, so kann dies rechtfertigen, dass nicht das Grundstück, sondern der Erlös geschenkt sein sollte.[14]

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