Für die neue Regelung gilt, dass diejenigen, die die 100.000 EUR-Gesamteinkommensgrenze nicht überschreiten, auch aus Vermögen kein Unterhalt leisten müssen.

Für diejenigen, die oberhalb der 100.000 EUR-Freigrenze liegen, gilt der Vermögenseinsatz unterhaltsrechtlich wie bisher.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge