Für die neue Regelung gilt, dass diejenigen, die die 100.000 EUR-Gesamteinkommensgrenze nicht überschreiten, auch aus Vermögen kein Unterhalt leisten müssen.
Für diejenigen, die oberhalb der 100.000 EUR-Freigrenze liegen, gilt der Vermögenseinsatz unterhaltsrechtlich wie bisher.
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