Anmerkung

Das sog. Supervermächtnis stellt eine gleichermaßen reiz- wie anspruchsvolle Gestaltung dar, die einerseits dem Interesse der Ehegatten an einer weitgehenden Freiheit in Versorgungs- und Vermögensangelegenheiten des längerlebenden Ehegatten Rechnung trägt und andererseits die erbschaftsteuerliche Belastung des Nachlasses durch die Ausnutzung der Steuerfreibeträge vor allem der Abkömmlinge sowie durch die Berücksichtigung der Steuerprogression minimieren hilft. Eine rechtssichere Gestaltung erfordert angesichts der Komplexität der zivil- und steuerrechtlichen Regelungen und ihrer Grenzen jedoch eine große Sorgfalt, um die gewünschten positiven Effekte nicht in ihr Gegenteil zu verkehren.

Neben diesen juristischen Anforderungen ist bei der Gestaltung eines Supervermächtnissen unbedingt die menschliche und oftmals sehr emotionale Komponente zwischen den Ehegatten und innerhalb der Familie in den Blick zu nehmen. Denn eine weitgehende Freiheit des überlebenden Ehegatten als Erben und Bestimmungsberechtigten setzt großes Vertrauen aller Beteiligten untereinander voraus und ist anfällig für Streitigkeiten und Anfeindungen ob einer (un-)gerechten Ausübung des eingeräumten Bestimmungsrechts.

Das hier vorgeschlagene Sockelvermächtnis mit lediglich aufgesetztem Supervermächtnis stellt eine Alternative zum klassischen reinen Supervermächtnis dar, dass die aufgezeigten Interessen bestmöglich miteinander vereint.

Autor: Von Rechtsanwalt und Notar, FA für Erbrecht, FA für Handels- u. Gesellschaftsrecht Dr. Ansgar Beckervordersandfort und Merle Bock , LL.M., beide Münster

ZErb 4/2020, S. 117 - 121

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