Die Eintragung eines Nießbrauchs an einem Grundstück durch eine postmortale Vollmacht bedarf der Voreintragung der Erben im Grundbuch, hierbei findet § 40 GBO keine Anwendung.

OLG Köln, Beschl. v. 19.12.2019 – 2 Wx 343/19

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