Nein, die Anzeigepflichten der Banken und Versicherungen und die in § 30 ErbStG genannten Anzeigepflichten der Erwerber bestehen nebeneinander.[36]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen