Gabriele Müller/Thomas Renner

ZAP, 2. Auflage, Münster 2008, 328 Seiten, 38,00 EUR

Der griechische Gott Apollon stellte der Nymphe Daphne nach. Sie entkam, indem sie sich in einen Lorbeerbaum verwandelte. Als Erinnerung an Daphne trug Apollon von da an einen Lorbeerkranz. Der daher mythische Lorbeerkranz schmückte später im antiken Rom erfolgreichere Personen, erst Feldherren und später auch die Kaiser. Julius Caesar soll einmal aufgestanden sein und dabei gemerkt haben, dass er sich auf seinen Lorbeeren ausgeruht hatte.

Müller/Renner haben sich nicht auf den durch die erste Auflage ihres Werkes erlangten Lorbeeren ausgeruht, sondern nur drei Jahre später eine zweite Auflage vorgelegt. Und diese trägt die Bezeichnung "überarbeitet und wesentlich erweitert" zu Recht – was bei Weitem nicht bei allen Neuauflagen festgestellt werden kann. Ausführungen zu unternehmensbezogenen Vollmachten sind hinzugekommen, die Hinweise zu Betreuung und Vollmacht im westeuropäischen Ausland sind erweitert worden, über Gesetzesänderungen und -vorhaben wird informiert. Neues Schrifttum und aktuelle Entscheidungen findet der Leser nicht nur in den Fußnoten, sondern auch im Text wieder.

Viele Fragen werden außerordentlich sorgfältig und klar beantwortet, wie beispielsweise die der Geschäfts- und Testierfähigkeit (auch für "reine" Erbrechtler interessant), der Beurkundungskosten sowie zu Problemfällen bei der Patientenverfügung. Einzelne Aspekte werden nur kurz angesprochen, wie die Problematik der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB und die der Erteilung von Untervollmachten. Vom Betreuungsrecht beleuchtet Müller lediglich einen Teil ("Einführung in das Betreuungsrecht" und "Der Betreute im Rechtsverkehr"), wenngleich auf hohem Niveau. Für einen umfassenden Ratgeber "in der Praxis" können aber die 69 zur Verfügung gestellten Seiten nicht ausreichen.

Müller/Renner richten sich in erster Linie an Notare und schreiben auch aus deren Blickwinkel. Die Ausführungen etwa zum Grundverhältnis bei Vorsorgevollmachten zeigen, dass die Autoren gestaltend tätig sind. Prozesse, in denen es um den Missbrauch einer Vorsorgevollmacht oder die Rechenschaftslegung eines Bevollmächtigten geht, scheinen ihnen aber zumindest nicht aus erster Hand bekannt. Bei den Gestaltungsüberlegungen konkurrieren zuweilen die Reduzierung des Aufwandes und des Haftungsrisikos mit den Interessen des Mandanten. Ursächlich können dafür die starren Vergütungsvorschriften für die Notare sein. Renner gibt für sein Geschäftsjahr 2005 bei knapp 80 beurkundeten Vorsorgeverfügungen eine Durchschnittsgebühr von 100,00 EUR inklusive der Umsatzsteuer und der Kosten für die Mitteilung an die BNotK an. Es ist aber aufwendig, den von ihm (zu Recht) aufgestellten Anforderungen an intensiver (ggf. mehrfacher) und individueller Beratung und Gestaltung zu entsprechen. Der Leser fragt sich daher, ob Vorsorgeregelungen überhaupt wirtschaftlich sinnvoll von Notaren gestaltet werden können. Eine Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten wäre zu erwägen.

Lorbeeren haben sich Müller/Renner mit der zweiten Auflage wieder verdient, auch wenn ihr Werk sich nicht mehr als einziges mit dem spannenden und in vieler Hinsicht noch offenem Gebiet der Vorsorgeregelungen befasst. Neben der primären Zielgruppe der Notare wird das Werk auch spezialisierten Rechtsanwälten – mit Abstrichen – weiterhelfen.

Geeignet für Anfänger und Spezialisten.

5 ZErbs= sehr empfehlenswert

Dr. Dietmar Kurze, Rechtsanwalt, Berlin

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