Ausgehend von der Zuständigkeitsübertragung in Nachlasssachen auf den Rechtspfleger, begründet der Senat des OLG Celle, dass damit:

  1. zu wenige Nachlassfälle von Richtern erledigt werden, sodass es diesen an Praxis fehlt;
  2. die Richter, die Nachlassfälle bearbeiten, zunehmend (unerfahrene) Richter auf Probe sind und
  3. es den bearbeitenden Richtern auf Probe an grundlegenden Kenntnissen des materiellen Erbrechts und des Verfahrensrechts fehlt, sowie dass
  4. diese Richter auch nicht Willens und/oder in der Lage sind, sich die scheinbar fehlenden Kenntnisse adäquat anzueignen.

Innerhalb des amtlichen Leitsatzes, mit nur einem einzigen Satz über 11 Zeilen, übt der Senat die oben genannte Kritik. Eine solche Kritik ist mutmaßlich eher politisch zu verstehen und unabhängig vom konkreten Fall zu werten. Dennoch soll auf den zugrunde liegenden Sachverhalt eingegangen werden.

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