Auf einen Blick

Bei der Gründung eines Familienpools hängt die Vorgehensweise insbesondere von der Rechtsform der Gesellschaft und der steuerlichen Einordnung der einzubringenden Vermögenswerte ab.
Insbesondere bei der Übertragung von Bestandsimmobilien auf den Familienpool lassen sich positive ertragsteuerliche Effekte erzielen, indem neues Abschreibungsvolumen geschaffen werden kann.
Der Anfall von Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Immobilien auf den Familienpool kann in den meisten Fällen vermieden werden.
Die frühzeitige Beteilung von minderjährigen Familienmitgliedern bietet meist so große steuerliche Vorteile, dass die Nachteile durch eine mögliche Verzögerung des Verfahrens sowie die evtl. Kosten für die mögliche Beteiligung eines Ergänzungspflegers und/oder eine familiengerichtliche Genehmigung vernachlässigt werden können.

Autor: von Dr. Ansgar Beckervordersandfort, RA u. Notar, FA für Erbrecht sowie FA Handels- u. Gesellschaftsrecht, Beckervordersandfort & Partner, Münster und Prof. Dr. Jens Escher, RA u. StB, FA für Steuerrecht, Partner bei Taylor Wessing, Düsseldorf

ZErb 3/2021, S. 85 - 94

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