1. Allgemein

1.1 Gerichtskosten entstehen zunächst für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Höhe einer 0,5 Gebühr, mindestens aber von 150,00 EUR. Wird das Verfahren eröffnet, entstehen beim Antrag des Schuldners 2,5 Gebühren, beim Antrag eines Gläubigers 3,0 Gebühren. Dieser Satz ermäßigt sich bei Verfahrenseinstellung je nach Antragsteller und Verfahrensstadium.[100] Gegenstandswert ist die vorhandene Masse.

1.2 Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist in der Insolvenzrechtlichen Vergütungsordnung (InsVV) geregelt. Berechnungsgrundlage ist die Insolvenzmasse. Aus- und Absonderungsrechte sind wertmindernd zu berücksichtigen, § 1 Abs. 2 InsVV.[101] Der Insolvenzverwalter[102] erhält gemäß § 2 Abs. 1 InsVV in der Regel

40 % der Insolvenzmasse von den ersten 25.000 EUR
25 % vom Mehrbetrag bis zu 50.000 EUR
7 % vom Mehrbetrag bis zu 250.000 EUR
3 % vom Mehrbetrag bis zu 500.000 EUR
2 % vom Mehrbetrag bis zu 25.000.000 EUR
1 % vom Mehrbetrag bis zu 50.000.000 EUR
0,5 % vom darüber hinausgehenden Betrag

Zu- und Abschläge sind nach § 3 InsVV möglich. Zusätzlich hat der Insolvenzverwalter Anspruch auf Festsetzung seiner Auslagen.

1.3 Sofern der fakultative Gläubigerausschuss gebildet wird, haben auch dessen Mitglieder einen Vergütungsanspruch, § 73 InsO. Er richtet sich nach dem Zeitaufwand, § 17 InsVV.

[101] Umfassend Haarmeyer/Wutzke/Förster, Insolvenzrechtliche Vergütung, 4. Aufl. 2007, § 1 Rn 19 ff sowie BGH, ZErb 2008, 316 (auch zu Zu- und Abschlägen).
[102] Für vorläufige Insolvenzverwalter, Treuhänder und Sachwalter gelten zum Teil besondere Vergütungsvorschriften.

2. Speziell in der Nachlassinsolvenz

Wegen der Verfahrenskosten gilt im Wesentlichen das Gleiche wie in anderen Insolvenzverfahren. Allerdings wird es häufiger einfach gelagerte Fälle – insbesondere bei unzureichender Masse – geben, die einen Abschlag von der Regelvergütung gem. § 3 InsVV rechtfertigen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge