Die Doppelstiftung ist ein hybrides Gestaltungsinstrument im Rahmen der Unternehmensnachfolgeplanung und zur Sicherung des unternehmerisch gebundenen Familienvermögens. Rechtsträger der Kapitalgesellschaft sind letztlich zwei Stiftungen: eine gemeinnützige Stiftung und eine Familienstiftung. Ist der Rechtsträger des unternehmerisch gebundenen Vermögens eine KGaA, so kann auf eine disquotale Ausgestaltung von Gesellschaftsrechten – wie es bei einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH notwendig wäre – verzichtet werden. Die Familienstiftung dient als Komplementärin dazu, den Einfluss der Familie zu sichern. Mit der Übertragung wesentlicher Vermögensteile auf eine gemeinnützige Stiftung kann eine erbschaftsteuerliche Optimierung erreicht werden. Bei der Implementierung von Doppelstiftungskonstruktionen darf die Ausgestaltung der Organe nicht unterschätzt werden, da sich dadurch hinsichtlich der Qualifizierung der Beteiligung sowie einzelner steuerlicher Auswirkungen Fallstricke ergeben können. Da einige Rechtsfragen noch ungeklärt sind, kann sich im Einzelfall ein verbindliches Auskunftsersuchen an das zuständige Finanzamt empfehlen. Eine missbräuchliche Gestaltung stellt dieses Gestaltungsmodell jedenfalls nicht dar.

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