Was ist ein Unternehmen bzw. ein Anteil an einem Unternehmen wert? – Das ist die Kernfrage für den Eigentümer (Anteilseigner). Sie stellt sich vielfältig im Rechtsverkehr. Namentlich bei Unternehmenskäufen (Mergers & Acquisitions) und vor allem bei der Barabfindung von Gesellschaftern; z. B. beim Ausscheiden aus einer Personengesellschaft, GmbH oder AG (§§ 304 f AktG; § 31 WpÜG), beim familienrechtlichen Zugewinnausgleich mit Unternehmensbeteiligung (§§ 1376, 1378 BGB), bei Umwandlungen gemäß UmwG.[41]

Gesellschaftsanteile sind Eigentum. Sie bieten den verfassungsrechtlichen Schutz von Art. 14 GG. Gesellschaftsanteile (z. B. Aktien) geben Anteil an realen Unternehmenswerten, also an der Realwirtschaft und deren Entwicklung. Das zeigt sich besonders scharf in Krisen, namentlich Währungsreformen. Rechtlich teilten sie bisher nicht das Schicksal von Geldsummenansprüchen (Schulden), die durch Umstellung schlicht nominal – also zulasten der Gläubiger (Sparer) – abgewertet worden sind; z. B. 1948 bei der Einführung der Deutschen Mark im Verhältnis 10 Reichsmark gleich 1 Deutsche Mark (§ 16 UmstG).

Gesellschaftsanteile verkörpern Sachwerte (Geldwertansprüche). So entgehen sie der inflationsbedingten Vernichtung von Sparvermögen und anderen nominal fixierten Zahlungsansprüchen wie z. B. in der Regel bei Unternehmensanleihen (bonds, debentures; s. IX.). Das Bundesverfassungsgericht hat für die Barabfindung von Gesellschaftern entschieden, dass "volle Entschädigung" zu gewährleisten ist. Insgesamt geht es um Inhalts- und Schrankenbestimmung (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG); hier mit der gesetzlichen Möglichkeit, die Angemessenheit der Abfindung gerichtlich im Spruchverfahren prüfen zu lassen.[42]

[41] Umfassend Großfeld, Unternehmens- und Anteilsbewertung im Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. 2002 (Neuaufl. in Vorb.).
[42] BVerfGE 100, 289, 302 f (vgl. BVerfGE 14, 263, 277 ff). Grundsätzlich Luttermann, Zum Börsenkurs als gesellschaftsrechtliche Bewertungsgrundlage, ZIP 1999, 45 ff (mwN). Für § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG: BVerfG, DStR 2007, 1177 (Rn 19).

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