Auf einen Blick
Ausgehend von "des Kaisers Recht" und dem deutschrechtlichen Translat[50] des "Erbscheins" in den drei nordöstlichen französischen Départements wirft der Beitrag einen rechtsvergleichenden Blick auf wesentliche Grundsätze des französischen Erbrechts und zeigt Parallelen und Unterschiede zum BGB auf. Die Diskussion um den Ausschluss resp. die Umgehung des Pflichtteilsrechts durch ausländische Rechtswahl brachte in beiden Staaten jeweils beachtliche Ergebnisse.
Autor: Maître en droit (Luxemburg), Prof. Dr.iur. Dr.phil. Thomas Gergen
ZErb 2/2024, S. 49 - 55
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