Auf einen Blick

Das Abzugsverbot des § 10 Nr. 1 S. 1 KStG hat auch bei einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft einen relevanten Anwendungsbereich. Hierbei handelt es sich um den Fall, dass eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft als Stifterin im Rahmen eines Stiftungsgeschäfts Vermögen auf eine privatnützige rechtsfähige Stiftung überträgt und durch diesen Vermögensabgang Aufwendungen bzw. eine Minderung ihres Eigenkapitals erleidet. Zugleich wird diese Kapitalgesellschaft (Stifterin) in der Satzung der nämlichen Stiftung als (alleinige) Destinatärin und Anfallberechtigte eingesetzt. Der vorliegende Beitrag hat diese Konstellation herausgearbeitet und analysiert. Weiterhin wurden die steuerlichen Implikationen bei einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft als Stifterin und Errichterin einer privatnützigen rechtsfähigen Stiftung aufgezeigt. Der Beitrag konnte den bisherigen Wissens- und Literaturstand erweitern.

Autor: Thomas Kollruss und Tomás Bel Lang, Berlin/Düsseldorf

ZErb 2/2024, S. 46 - 48

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