Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Band 11, Erbrecht (§§ 1922- 2385, §§ 27-35 BeurkG)

9. Auflage 2022

2.538 Seiten, 319 EUR

C.H.Beck, ISBN 978-3-406-76681-7

nur als Gesamtwerk bestellbar

Zwei Jahre nach der Vorauflage aus dem Jahr 2020 ist mit Stand April 2022 im August 2022 die Neuauflage des Münchener Kommentars zum 5. Buch des BGB erschienen.

Die Neuauflage präsentiert sich in gewohnter Qualität. Die Kommentierungen zu den einzelnen Vorschriften wurden unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung gründlich überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Wie schon in den Vorauflagen erfolgt die Aufbereitung der einzelnen Vorschriften des 5. Buches des BGB in der Kommentierung übersichtlich und praxisnah. Die Ausführungen gehen in die Tiefe und sind durchgehend sehr gut lesbar.

Die Kommentatoren haben in die Neuauflage alle für das Erbrecht relevanten Änderungen eingearbeitet und anschaulich aufbereitet. Es wurde nicht nur die neue Rechtsprechung eingepflegt, sondern auch zukünftige Gesetzesänderungen wurden bereits berücksichtigt. Das gilt nicht nur für diejenigen Neuerungen, die sich aus dem zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ergeben. Auch die durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, das ab 1.1.2024 Gesetzeskraft erlangen wird, haben bereits Eingang in die Kommentierung gefunden. Die Gesetzestexte finden sich in der Kommentierung in alter und in neuer Fassung, was nicht nur eine angenehme Erleichterung für den Praxisalltag darstellt, sondern den Kommentar auch über das Erscheinungsjahr hinaus aktuell hält.

Klares Fazit zur 9. Auflage: Die Anschaffung der Neuauflage des MüKo zum Erbrecht kann jedem Praktiker uneingeschränkt empfohlen werden. Das Arbeiten mit dem Kommentar macht richtig Spaß. Ein kleines Manko gibt es allerdings: Der Band zum Erbrecht kann nur im Rahmen der Bestellung des Gesamtwerks und leider nicht separat erworben werden.

Nina Lenz-Brendel, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Wirtschaftsmediatorin, Mannheim

ZErb 2/2023, S. 78

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