Den Papier-Aushang zu studieren kann sich als schwierig erweisen. Als ich kürzlich bei einem Amtsgericht in Bayern nachmittags um 15 Uhr zum Aushang wollte, scheiterte ich an der Zugangskontrolle. "Da können Sie nicht rein, nachmittags haben wir keinen Parteiverkehr".

Den Aushang zu erstellen und das Anbringen sowie Abhängen von der Tafel macht dem Urkundsbeamten Arbeit. Um das vermeiden zu können, steht in § 435 Abs. 1 S. 2 FamFG: “Anstelle des Aushangs an der Gerichtstafel kann die öffentliche Bekanntmachung in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgen, das im Gericht öffentlich zugänglich ist.“ Von dieser "Kann-Regelung" wird anscheinend durchgehend Gebrauch gemacht: Das Aufgebot steht nur noch im elektronischen Bundesanzeiger, einen Aushang gibt es nicht mehr, in der Tageszeitung steht sowieso seit Jahren kein deutsches Erben-Aufgebot mehr (obwohl § 435 Abs. 2 FamFG das gestattet). Gibt es den öffentlich zugänglichen Computer beim Amtsgericht? Ich habe keinen gesehen, der Leitung des Amtsgerichts war § 435 Abs. 2 FamFG nicht bekannt. Weil nicht jeder mit dem Computer umgehen kann, ist meines Erachtens zweifelhaft, ob das rechtliche Gehör noch gewahrt ist.

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